TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Anleiheemission NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. Ad-hoc TLG IMMOBILIEN AG TLG IMMOBILIEN AG erwägt die Begebung von nicht nachrangigen unbesicherten und festverzinslichen Schuldverschreibungen und/oder von zeitlich unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen Berlin, 16. September 2019 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") erwägt, eine Benchmark-Begebung von nicht nachrangigen unbesicherten und festverzinslichen Schuldverschreibungen und/oder, durch die TLG selbst oder ihre luxemburgische Tochtergesellschaft TLG Finance S.à r.l., eine Benchmark-Begebung von zeitlich unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen, welche im Falle einer Begebung durch die TLG Finance S.à r.l. von der TLG auf nachrangiger Basis garantiert werden, durchzuführen, jeweils vorbehaltlich der Marktbedingungen und der weiteren Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Schuldverschreibungen sollen jeweils, falls sie ausgegeben werden, zum Handel im regulierten Markt an der Luxemburger Börse zugelassen werden und unterliegen deutschem Recht. Die Nettoerlöse der geplanten Emissionen der Schuldverschreibungen sollen für die Refinanzierung der Brückenfinanzierung verwendet werden, welche die TLG zum Zwecke der (teilweisen) Finanzierung des jüngsten Erwerbs eines Anteils von 9,99% am Grundkapital der Aroundtown S.A. sowie des im Falle der Ausübung der Option auf den Erwerb eines weiteren Anteils von 4,99% am Grundkapital der Aroundtown S.A. zahlbaren Betrags aufgenommen hat. Kontakt Lisa Geppert Wichtiger Hinweis Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der TLG IMMOBILIEN AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der TLG IMMOBILIEN AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. (solche Personen zusammen, die "Relevanten Personen")). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. 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