DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Öffentliche Ausschreibung/Delisting NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE. TLG IMMOBILIEN AG plant Delisting, Aroundtown kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 31,67 an - Aroundtown kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 31,67 je TLG-Aktie an - Unterstützung des Delisting-Erwerbsangebots durch TLG - TLG plant Rückzug von der Börse (Delisting)
Berlin, 20. Oktober 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Abstimmung mit der Aroundtown SA ("Aroundtown"), die ca. 79,89 % der Aktien der Gesellschaft ("TLG-Aktien") hält, ein Delisting der TLG-Aktien durchzuführen. Hierfür wird zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines Delisting-Erwerbsangebots durch Aroundtown ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Das Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht es, den Aktionären der TLG ihre TLG-Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung zu veräußern. Zu diesem Zweck hat die TLG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Delisting-Vereinbarung mit Aroundtown abgeschlossen. Im Rahmen dieser Delisting-Vereinbarung hat sich Aroundtown verpflichtet, den Aktionären der TLG anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 31,67 je TLG-Aktie zu erwerben. Die Delisting-Vereinbarung sieht weiter vor, dass die TLG - vorbehaltlich einer Prüfung der noch seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage - im Rahmen einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting-Erwerbsangebot unterstützen und einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Annahmefrist stellen wird. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des Unternehmens liegt. Um den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, bereits vor Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots ihre TLG-Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, erwägt der Vorstand der Gesellschaft, TLG-Aktien im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots zurück zu erwerben. Sollte die Gesellschaft beschließen, einen solchen öffentlichen Aktienrückkauf durchzuführen, wird eine gesonderte Bekanntmachung folgen. Kontakt
WICHTIGE HINWEISE DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ÖFFENTLICHE DELISTING-ERWERBSANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT WERDEN. INVESTOREN UND INHABERN VON WERTPAPIEREN DER TLG WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖFFENTLICHEN DELISTING-ERWERBSANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER TLG KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE. SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN TLG ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN DELISTING-ERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AKTIEN DER TLG ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIESSEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF AKTIEN DER TLG GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST. SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND, STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN", "ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON TLG ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE TLG NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER TLG LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN ABWEICHEN. TLG ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER EREIGNISSE, RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU AKTUALISIEREN.
ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25 Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. Das Portfolio umfasst überwiegend Büroobjekte u.a. in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus. Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten eine hohe lokale Marktexpertise. 20.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TLG IMMOBILIEN AG |
Hausvogteiplatz 12 | |
10117 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | 030 - 2470 - 50 |
Fax: | 030 - 2470 - 7337 |
E-Mail: | ir@tlg.de |
Internet: | www.tlg.de |
ISIN: | DE000A12B8Z4 |
WKN: | A12B8Z |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1242345 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |