Stimm­rechtsmit­teilun­gen

Stimm­rechtsmit­teilun­gen

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, der TLG IMMOBILIEN AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn durch Erwerb, Veräußerung oder in sonstiger Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an der TLG IMMOBILIEN AG erreicht, über- oder unterschritten werden.

 

Darüber hinaus bestehen unter bestimmten Umständen, wie bspw. dem Halten von Finanzinstrumenten mit Bezug zur TLG IMMOBILIEN AG, weitere Meldepflichten.

 

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist die TLG IMMOBILIEN AG verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilungen zu veröffentlichen. Hier finden Sie WpHG-Meldungen der TLG IMMOBILIEN AG mit Stimmrechtsbezug.